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Förderung

Förderung für barrierefreien Umbau: KfW, Pflegekasse & Steuer

20. Februar 20266 Min. Lesezeit

Drei Fördertöpfe, die Sie kennen sollten

Ein barrierefreier Umbau kostet schnell 5.000 bis 20.000 Euro. Die gute Nachricht: Bund, Pflegekassen und Finanzamt beteiligen sich an den Kosten. Im besten Fall erhalten Sie über 11.000 Euro Zuschuss.

Dieser Ratgeber erklärt die drei wichtigsten Förderwege — mit konkreten Beträgen, Voraussetzungen und den häufigsten Fehlern, die zur Ablehnung führen.

1. KfW-Programm 455-B: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss

Aktueller Status (Februar 2026)

Das KfW-Programm 455-B war seit Januar 2025 ausgesetzt. Laut Bundeshaushalt 2026 sind 50 Millionen Euro eingeplant — der Neustart wird im Frühjahr 2026 erwartet.

Wichtig: Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Die KfW informiert auf ihrer Website darüber. Abonnieren Sie den KfW-Newsletter, um den Start nicht zu verpassen.

Wie viel Geld gibt es?

VarianteZuschussMaximum
Einzelmaßnahmen (z. B. nur Badumbau)10 % der Kosten2.500 Euro
Standard „Altersgerechtes Haus" (umfassendes Paket)12,5 % der Kosten6.250 Euro

Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro. Maximal 25.000 Euro Investitionskosten werden berücksichtigt.

Wer kann beantragen?

  • Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters)
  • Erstkäufer bereits umgebauter Immobilien

Kein Pflegegrad nötig, keine Altersgrenze, keine Einkommensprüfung.

Was wird gefördert?

  • Bodengleiche Duschen (max. 20 mm Schwellenhöhe, mind. 120 x 120 cm)
  • Türverbreiterungen (mind. 80 cm lichte Breite)
  • Schwellenabbau und Rampen
  • Treppenlifte und Aufzüge
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Smart-Home-Systeme für Barrierefreiheit (z. B. automatische Türöffner)
  • Verbesserte Beleuchtung und Kontraste

Die wichtigste Regel: Antrag VOR Baubeginn

Dies ist der häufigste Ablehnungsgrund. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie:

  • Einen Handwerkervertrag unterschreiben
  • Materialien bestellen
  • Mit dem Umbau beginnen

Planungsgespräche und Kostenvoranschläge gelten nicht als Baubeginn — die dürfen Sie vorher einholen.

So beantragen Sie in 3 Schritten

Schritt 1: Online-Antrag im KfW-Zuschussportal stellen. Sie brauchen eine Identitätsprüfung (Video-Ident oder PostIdent).

Schritt 2: Nach der Antragbestätigung beauftragen Sie Ihren Handwerker und führen den Umbau durch.

Schritt 3: Rechnungen im Portal hochladen. Diese müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein, die Maßnahmen detailliert beschreiben und bargeldlos bezahlt worden sein (Überweisung, Lastschrift — keine Barzahlung!).

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

  1. Antrag nach Baubeginn gestellt
  2. Rechnungen auf falschen Namen ausgestellt
  3. Barzahlung statt Überweisung
  4. Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt (z. B. Dusche zu klein)
  5. Unvollständige Rechnungen hochgeladen

Budget-Warnung für 2026

Mit nur 50 Millionen Euro (statt 150 Mio. in 2024) werden die Mittel voraussichtlich innerhalb weniger Monate aufgebraucht sein. Wer einen Antrag plant, sollte sich vorbereiten und sofort beim Programmstart handeln.

2. Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro (bei Pflegegrad)

Voraussetzungen

Anders als bei der KfW brauchen Sie hier einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss wird offiziell als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 SGB XI gewährt.

Wie viel Geld gibt es?

  • Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person (Stand 2026)
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Bis zu 4 Personen, also maximal 16.720 Euro

Was wird gefördert?

Alle baulichen Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern:

  • Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Böden
  • Höhenverstellbares WC mit Stützgriffen
  • Türverbreiterungen, Schwellenabbau
  • Treppenlifte und Rampen
  • Beleuchtungs- und Orientierungshilfen

So beantragen Sie

  1. Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse) — VOR Beginn der Maßnahme
  2. Kostenvoranschlag beilegen
  3. Die Pflegekasse hat 3 Wochen Bearbeitungsfrist (5 Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist)
  4. Nach Genehmigung: Umbau durchführen und Rechnung einreichen

Wann die Pflegekasse sinnvoller ist als die KfW

  • Sie haben bereits einen Pflegegrad
  • Sie brauchen das Geld schnell (kein Warten auf KfW-Programmstart)
  • Die Maßnahme kostet unter 4.180 Euro

3. Steuer: Bis zu 1.200 Euro pro Jahr

Handwerkerleistungen absetzen (§ 35a EStG)

Sie können 20 % der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) für Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Das sind maximal 1.200 Euro pro Jahr (bei 6.000 Euro Arbeitskosten).

Wichtige Einschränkungen

  • Nicht kombinierbar mit KfW-geförderten Maßnahmen
  • Nur für Arbeitskosten, nicht für Material
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (Überweisung) erforderlich
  • Barzahlung wird nicht anerkannt

Wann sinnvoll?

Wenn Sie zusätzliche Arbeiten durchführen lassen, die nicht durch KfW oder Pflegekasse gefördert werden. Zum Beispiel: Die KfW fördert den Badumbau, und die Malerarbeiten im Flur setzen Sie steuerlich ab.

Förderungen clever kombinieren

Grundregel

Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Sie können aber verschiedene Fördertöpfe für verschiedene Maßnahmen kombinieren.

Beispiel-Rechnung

MaßnahmeKostenFörderung
Treppenlift (Pflegekasse)5.000 Euro-4.180 Euro
Badumbau (KfW 455-B, 10 %)12.000 Euro-1.200 Euro
Malerarbeiten (Steuer, 20 % Lohn)2.000 Euro Lohn-400 Euro
Gesamt19.000 Euro-5.780 Euro
Eigenanteil13.220 Euro

Optimale Strategie bei Pflegegrad

  1. Zuerst Pflegekasse (4.180 Euro) — sofort verfügbar, kein Warten
  2. Dann KfW für weitere Maßnahmen — sobald Programm wieder startet
  3. Steuer für alles, was nicht gefördert wurde

Maximale theoretische Förderung

4.180 Euro (Pflegekasse) + 6.250 Euro (KfW) + 1.200 Euro (Steuer) = 11.630 Euro

Landesprogramme: Zusätzliche Förderung je nach Bundesland

Einige Bundesländer bieten eigene Programme an. Die Verfügbarkeit und Bedingungen ändern sich häufig — erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesförderbank.

Bayern: Bis zu 10.000 Euro zinsloses Darlehen für barrierefreien Umbau über die BayernLabo

Nordrhein-Westfalen: Förderprogramme der NRW.BANK mit Tilgungsnachlässen für Schwerbehinderten-Wohnraum

Baden-Württemberg: Programme der L-Bank als Zusatzförderung bei Eigentumsfinanzierung

Alternative bei dringendem Bedarf: KfW 159 Kredit

Wer nicht auf den KfW-Zuschuss warten kann, hat die Option eines KfW-Kredits (Programm 159):

  • Bis zu 50.000 Euro Kreditsumme
  • Effektiver Jahreszins ab 2,35 %
  • Antragstellung über Ihre Hausbank

Achtung: Zuschuss (455-B) und Kredit (159) sind nicht kombinierbar — Sie müssen sich für eines entscheiden.

Checkliste: Förderung richtig beantragen

  • Vor dem Umbau: Kostenvoranschläge einholen, aber keine Verträge unterschreiben
  • Pflegegrad vorhanden? Zuerst Pflegekasse-Antrag stellen
  • KfW-Antrag online stellen und Bestätigung abwarten
  • Erst nach Förderzusage: Handwerker beauftragen
  • Nur bargeldlos bezahlen (Überweisung oder Lastschrift)
  • Rechnungen aufbewahren: Auf Ihren Namen, mit Adresse und Maßnahmen-Details
  • Nicht geförderte Arbeiten in der Steuererklärung angeben

Kostenlose Beratung nutzen

Bevor Sie Entscheidungen treffen, nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote:

  • Wohnberatungsstellen: Bundesweites Netzwerk mit persönlicher Beratung vor Ort
  • Pflegestützpunkte: Beratung zu allen Pflegeleistungen, einschließlich Wohnraumanpassung
  • Verbraucherzentralen: Unabhängige Erstberatung zu Fördermitteln

Nächste Schritte

  1. Prüfen Sie mit unserem KfW-Fördercheck, welche Förderungen für Ihr Projekt in Frage kommen
  2. Finden Sie spezialisierte Fachbetriebe in Ihrer Nähe, die Erfahrung mit Förderanträgen haben
  3. Holen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge ein

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