Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss, Antrag & Ablauf 2026
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen in der Wohnung oder am Haus, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verbessern. Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro — pro Maßnahme, nicht pro Jahr.
Die Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Eine Maßnahme wird gefördert, wenn sie mindestens eines dieser drei Kriterien erfüllt:
- Die häusliche Pflege wird dadurch ermöglicht (sie wäre sonst nicht durchführbar)
- Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert (weniger Aufwand oder Belastung)
- Die selbstständige Lebensführung wird wiederhergestellt oder verbessert
Das ist ein breiter Rahmen. In der Praxis fallen darunter fast alle barrierefreien Umbauten — von der bodengleichen Dusche über Türverbreiterungen bis zum Treppenlift.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Badezimmer und Sanitär
- Einbau einer bodengleichen Dusche (Schwellenabbau, Duschwanne ersetzen)
- Rutschhemmender Bodenbelag (mindestens R10 nach DIN 51130)
- Haltegriffe und Stützstangen an WC, Dusche und Badewanne
- Unterfahrbares Waschbecken für Rollstuhlnutzer
- Wandhängendes, höhenverstellbares WC
- Fest installierter Duschsitz oder Duschbank
- Badewannenlift (fest installiert)
Eingänge und Zugangswege
- Fest installierte Rampen (innen und außen)
- Treppenlifte (gerade und gebogene Treppen)
- Plattformlifte und Hublifte
- Absenkung von Türschwellen
- Türverbreiterung auf mindestens 80 cm lichte Weite
- Elektrische Türöffner und automatische Schiebetüren
Innenraum und Mobilität
- Umrüstung von Drehtüren zu Schiebetüren
- Entfernung von Stufen und Podesten innerhalb der Wohnung
- Handläufe auf beiden Seiten der Treppe
- Haltegriffe in Fluren
- Herstellung ausreichender Bewegungsflächen (mindestens 150 × 150 cm für Rollstuhlwender)
- Lichtschalter und Steckdosen auf ergonomische Höhe versetzen
Was wird nicht gefördert?
- Bewegliche, nicht fest installierte Hilfsmittel (diese laufen als Pflegehilfsmittel über § 40 Abs. 1 SGB XI)
- Allgemeine Wohnungsrenovierung ohne pflegerischen Bezug
- Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen
Faustregel: Alles, was fest eingebaut wird und die Pflege oder Selbstständigkeit verbessert, ist potenziell förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Situation | Maximaler Zuschuss |
|---|---|
| 1 Pflegebedürftiger im Haushalt | 4.180 € |
| 2 Pflegebedürftige im Haushalt | 8.360 € |
| 3 Pflegebedürftige im Haushalt | 12.540 € |
| 4 oder mehr Pflegebedürftige im Haushalt | 16.720 € (Maximum) |
Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Ein Badumbau und ein Treppenlift sind zwei separate Maßnahmen — Sie können also für beide jeweils bis zu 4.180 Euro beantragen.
Beispielrechnung
Bodengleiche Dusche einbauen: 5.200 € Gesamtkosten Minus Pflegekasse-Zuschuss: - 4.180 € Eigenanteil: 1.020 €
Davon können Sie zusätzlich 20 % der Lohnkosten über die Steuererklärung absetzen (§ 35a EStG).
Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?
Ja. Sie können erneut einen Antrag stellen, wenn:
- Eine neue Maßnahme nötig wird (erst Dusche, später Treppenlift)
- Sich die Pflegesituation verschlechtert hat und zusätzliche Umbauten erforderlich sind
- Sie umziehen und die neue Wohnung angepasst werden muss
Viele Menschen glauben, der Zuschuss sei einmalig. Das stimmt nicht.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Voraussetzungen
- Pflegegrad 1 bis 5 — auch Pflegegrad 1 reicht
- Häusliche Pflege — nicht in einer stationären Einrichtung
- Antrag vor Baubeginn gestellt
Die Zuschusshöhe ist unabhängig vom Pflegegrad. Ob Pflegegrad 1 oder 5 — der maximale Zuschuss bleibt 4.180 Euro.
Noch keinen Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Anspruch auf den Zuschuss. Aber Sie können parallel handeln: Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen und gleichzeitig Kostenvoranschläge einholen. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, stellen Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung.
Mieter oder Eigentümer?
Beide können den Zuschuss beantragen. Als Mieter brauchen Sie zusätzlich die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus triftigen Gründen verweigern (z. B. Gefährdung der Bausubstanz).
Tipp: Holen Sie die Vermieter-Zustimmung vor dem Antrag ein. Die Pflegekasse kann sie als Nachweis verlangen.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Kostenvoranschlag einholen
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Idealerweise holen Sie 2 bis 3 Angebote ein. Der Kostenvoranschlag muss die geplante Maßnahme genau beschreiben.
Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag kann formlos sein — ein Brief, Fax oder Online-Formular (je nach Kasse). Inhalt:
- Ihr Name und Ihre Versicherungsnummer
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert
- Kostenvoranschlag als Anlage
- Falls vorhanden: ärztliches Attest oder Pflegegutachten
Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen.
Schritt 3: Begutachtung (falls nötig)
Die Pflegekasse kann den Medizinischen Dienst (MD) beauftragen, Ihre Wohnsituation zu prüfen. Ein Gutachter kommt zu Ihnen und dokumentiert bauliche Hemmnisse, Raummaße und Ihren Pflegebedarf. Das verlängert die Bearbeitungszeit auf 5 Wochen.
Wichtig: Wenn der MD bei einer regulären Pflegebegutachtung selbst Wohnumfeldmaßnahmen empfiehlt, gilt das automatisch als Antragstellung — sofern Sie nicht widersprechen. Diese Regelung kennen die wenigsten.
Schritt 4: Genehmigung abwarten
Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen bei MD-Einschaltung). Die Genehmigung kommt schriftlich. Bei Fristüberschreitung ohne Mitteilung greift die Genehmigungsfiktion — die Maßnahme gilt als genehmigt.
Schritt 5: Maßnahme ausführen
Erst nach schriftlicher Genehmigung mit den Arbeiten beginnen. Rechnungen und Quittungen aufbewahren.
Schritt 6: Rechnung einreichen
Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die Erstattung erfolgt bis zur genehmigten Höhe — entweder an Sie oder direkt an den Handwerker (je nach Absprache).
Die 7 häufigsten Fehler
1. Maßnahme vor dem Antrag begonnen
Der häufigste und fatalste Fehler. Wer zuerst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, geht leer aus. Keine Ausnahmen.
2. Kein Kostenvoranschlag beigefügt
Ohne Kostenvoranschlag ist der Antrag unvollständig. Viele Pflegekassen lehnen direkt ab.
3. Fehlender Pflegebezug in der Begründung
Der Antrag muss erklären, warum die Maßnahme konkret die Pflege erleichtert. „Ich möchte ein moderneres Bad" reicht nicht.
4. Als Mieter die Vermieter-Zustimmung vergessen
Ohne Vermieter-Zustimmung kann die Pflegekasse ablehnen — oder der Vermieter verlangt nachträglich den Rückbau.
5. Ablehnung nicht angefochten
Bei einer Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Viele Ablehnungen werden nach Widerspruch aufgehoben, besonders mit zusätzlichen ärztlichen Nachweisen. Erfahrungswerte zeigen, dass 30 bis 40 % der Widersprüche erfolgreich sind.
6. Geglaubt, der Zuschuss sei einmalig
Falsch. Bei neuen Maßnahmen oder verschlechterter Pflegesituation können Sie erneut beantragen.
7. Eigene Zahlung und dann Erstattung erwartet
Gleicher Fehler wie Nr. 1 in anderer Form. Die Pflegekasse erstattet keine bereits bezahlten Maßnahmen, für die kein vorheriger Antrag vorlag.
Wohnumfeldverbesserung und KfW — wie passt das zusammen?
KfW-Zuschuss 455-B: eingestellt
Das KfW-Programm „Barrierereduzierung — Investitionszuschuss" (455-B) wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
KfW-Kredit 159: weiterhin verfügbar
Der zinsgünstige KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" steht weiterhin zur Verfügung:
- Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Zinsgünstig (ca. 2,3 – 2,8 % effektiv)
- Keine Altersbegrenzung
Können Sie Pflegekasse und KfW kombinieren?
Ja — für unterschiedliche Maßnahmen. Beispiel:
- Pflegekasse übernimmt den Treppenlift (4.180 Euro Zuschuss)
- KfW-Kredit 159 finanziert den Gesamtbadumbau
Nicht erlaubt ist die Doppelförderung für dieselbe Maßnahme.
Steuerlich absetzen — zusätzlich sparen
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Sie können 20 % der Lohnkosten (nicht Materialkosten) von der Steuerschuld abziehen. Maximum: 1.200 Euro Steuerbonus pro Jahr.
Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten. Bezahlung per Überweisung (kein Bargeld).
Wichtig: Was die Pflegekasse bereits erstattet hat, kann nicht zusätzlich steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt nur für den Eigenanteil.
Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
Bei sehr hohen Kosten für behinderungsbedingte Umbauten können Sie diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das lohnt sich vor allem, wenn der Eigenanteil deutlich über dem Steuer-Freibetrag liegt. Lassen Sie sich hier von einem Steuerberater helfen.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Zuschuss auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Der Zuschuss ist eine Sachleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss — auch nicht bei Umzug oder Versterben.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse hat 3 Wochen Zeit. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, sind es 5 Wochen. Bei Fristüberschreitung gilt die Genehmigungsfiktion.
Kann ich mir den Handwerker selbst aussuchen?
Ja. Die Pflegekasse schreibt nicht vor, welchen Handwerker Sie beauftragen. Achten Sie auf Erfahrung mit barrierefreiem Umbau und Pflegekassen-Anträgen.
Was kostet ein barrierefreier Badumbau nach Abzug des Zuschusses?
Ein typischer barrierefreier Badumbau kostet 4.000 bis 8.000 Euro. Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses (4.180 Euro) liegt der Eigenanteil oft unter 4.000 Euro. Bei günstigen Lösungen (nur Dusche + Haltegriffe) kann der Eigenanteil unter 1.000 Euro liegen.
Wie finde ich einen Fachbetrieb für den Umbau?
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