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Förderung barrierefreier Umbau in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bietet über die NRW.BANK einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 Euro für barrierefreie Gebäudesanierung — ohne Einkommensgrenze. Bei Schwerbehinderung ist ein Tilgungsnachlass bis 50 % möglich.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Gebäudesanierung

NRW.BANK

Aktiv
Art
Zinsgünstiger Kredit
Maximaler Betrag
150.000 Euro (100 % der förderfähigen Investitionskosten)
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum in NRW
  • Antrag über Hausbank vor Maßnahmenbeginn

Gut zu wissen: Kein Zuschuss, aber mit 150.000 Euro der höchste Kreditrahmen aller Landesprogramme. Tilgungsnachlass bis 50 % bei schwerbehindertengerechtem Wohnraum möglich.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Nordrhein-Westfalen?
Nordrhein-Westfalen bietet über NRW.BANK landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Nordrhein-Westfalen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NRW.BANK Kredit (bis 150.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) — bei Schwerbehinderung Tilgungsnachlass prüfen.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Nordrhein-Westfalen finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.