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Förderung barrierefreier Umbau in Niedersachsen

Niedersachsen bietet über die NBank eine attraktive Kombination: bis zu 5.000 Euro Zuschuss bei vollständiger Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 plus 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Niedersachsen

NBank Eigentumsförderung – altersgerecht modernisieren

NBank

Aktiv
Art
Zinsloses Darlehen + Tilgungsnachlass + Zuschuss
Maximaler Betrag
5.000 Euro Zuschuss (DIN 18040-2) + 3.000 Euro Behindertenzuschuss + Darlehen
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum in Niedersachsen
  • Einkommensgrenze (NBank-Grenzen)
  • Antrag bei NBank Hannover oder örtliche Wohnraumförderstelle

Gut zu wissen: Kombination: 5.000 Euro Zuschuss für vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 + 3.000 Euro je Haushaltsmitglied mit Behinderung. Zinsloses Darlehen mit 30 % Tilgungsnachlass nach 20 Jahren.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Niedersachsen

NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Niedersachsen

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Niedersachsen?
Niedersachsen bietet über NBank landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Niedersachsen mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. NBank Zuschüsse (bis 8.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 62.180 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Niedersachsen finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.