Zum Inhalt springen

Förderung barrierefreier Umbau in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet über die ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 % — das sind bei voller Ausschöpfung bis zu 25.000 Euro Nachlass.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Rheinland-Pfalz

ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Nr. 505)

ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)

Aktiv
Art
Zinsgünstiges Darlehen + Tilgungszuschuss
Maximaler Betrag
100.000 Euro Darlehen, Tilgungszuschuss bis 25 %
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
  • Antrag über örtliche Stadt-/Kreisverwaltung vor Baubeginn

Gut zu wissen: Tilgungszuschuss gestaffelt: bis 25 % (Einkommen bis 110 % der Grenze) oder bis 15 % (Einkommen bis 160 %). Bei 100.000 € Darlehen sind das bis zu 25.000 € Zuschuss.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Rheinland-Pfalz

ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Rheinland-Pfalz

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz bietet über ISB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. ISB Darlehen + Tilgungszuschuss (bis 25.000 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Rheinland-Pfalz finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.