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Förderung barrierefreier Umbau in Saarland

Das Saarland bietet über die SIKB eine Förderung bis 7.500 Euro Zuschuss (oder 11.250 Euro Darlehen) für barrierefreies Wohnen. Besonderheit: Ab 60 Jahren kein Behinderungsnachweis erforderlich.

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Saarland

Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen

SIKB (Saarländische Investitions- und Kreditbank)

Aktiv
Art
Zinsverbilligtes Darlehen / Zuschuss
Maximaler Betrag
11.250 Euro (Darlehen) oder 7.500 Euro (Zuschuss: 50 % der Kosten)
Einkommensgrenze
Ja

Voraussetzungen

  • Ab 60 Jahre ODER Gehbehinderung ODER Pflegegrad
  • Einkommensgrenze: 22.500 €/Jahr (Einzelperson), 34.500 €/Jahr (Paare)
  • Antrag bei SIKB vor Baubeginn

Gut zu wissen: Alternativer Zugangsweg: Ab 60 Jahren kein Pflegegrad oder Behinderungsnachweis nötig.

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Saarland

SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Saarland

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Saarland?
Saarland bietet über SIKB landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Saarland mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. SIKB Zuschuss (7.500 €) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159 (bis 50.000 €) = bis zu 61.680 € Gesamtförderung.
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Saarland finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.