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Förderung barrierefreier Umbau in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein leitet den KfW 159 über die IB.SH durch und bietet zusätzlich den Fonds für Barrierefreiheit als Landeszuschuss — mit begrenztem Antragsfenster (Q1 2026: bis 01.04.2026).

Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)

Pflegekasse

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)

KfW 159

50.000 €

Zinsgünstiger Kredit

KfW 455-B

6.250 €

Zuschuss (aktuell pausiert)

Landesprogramme in Schleswig-Holstein

KfW Altersgerecht Umbauen (IB.SH-Durchleitung)

IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)

Aktiv
Art
KfW 159 Kredit-Durchleitung
Maximaler Betrag
50.000 Euro
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Antrag über IB.SH
Offizielle Programmseite

Fonds für Barrierefreiheit (Landesförderung)

Land Schleswig-Holstein

Aktiv

Begrenztes jährliches Antragsfenster. Q1 2026: 02.01.–01.04.2026. Wer zu spät ist, muss bis 2027 warten.

Art
Direktzuschuss
Maximaler Betrag
Variabel (jährliches Budget)
Einkommensgrenze
Nein

Voraussetzungen

  • Antragsfenster Q1 2026: 02.01.–01.04.2026
  • Breiter Empfängerkreis: auch öffentliche und private Träger

Gut zu wissen: Der Fonds für Barrierefreiheit hat ein begrenztes Antragsfenster. Schnell beantragen!

Offizielle Programmseite

Optimale Kombination in Schleswig-Holstein

IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).

Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.

Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.

Häufige Fragen zur Förderung in Schleswig-Holstein

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein bietet über IB.SH landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
Kann ich Landesförderung in Schleswig-Holstein mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IB.SH/KfW 159 (bis 50.000 €) + Fonds für Barrierefreiheit + Pflegekasse (4.180 €).
Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Weiterführende Ratgeber

Fachbetrieb in Schleswig-Holstein finden

Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.

Förderung in anderen Bundesländern

Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.