Förderung barrierefreier Umbau in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert barrierefreien Umbau über das Programm Sachsen-Anhalt MODERN mit einem Darlehen bis 50.000 Euro. Hinweis: Die Richtlinie für Selbstnutzer befindet sich 2026 in Revision.
Bundesweite Basis-Förderung (gilt in ganz Deutschland)
4.180 €
Zuschuss pro Maßnahme (Pflegegrad 1–5)
50.000 €
Zinsgünstiger Kredit
6.250 €
Zuschuss (aktuell pausiert)
Landesprogramme in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt MODERN
IB Sachsen-Anhalt
Die Förderrichtlinie für selbstgenutzten Wohnraum befindet sich 2026 in Revision. Aktuelle Konditionen direkt bei der IB Sachsen-Anhalt erfragen.
- Art
- Zinsgünstiges Darlehen
- Maximaler Betrag
- 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Einkommensgrenze
- Nein
Voraussetzungen
- Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude in Sachsen-Anhalt
- Antrag bei IB Sachsen-Anhalt vor Baubeginn
Optimale Kombination in Sachsen-Anhalt
IB Sachsen-Anhalt MODERN (bis 50.000 € Darlehen) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
Alle Programme können grundsätzlich kombiniert werden, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Wichtig: Immer alle Anträge vor Baubeginn stellen.
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann beantragt, geht leer aus — ohne Ausnahmen. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie alle Anträge, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen-Anhalt
- Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau in Sachsen-Anhalt?
- Sachsen-Anhalt bietet über IB Sachsen-Anhalt landeseigene Förderprogramme. Zusätzlich gelten die bundesweiten Programme: Pflegekasse (4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad), KfW 159 (bis 50.000 € Kredit) und KfW 455-B (bis 6.250 € Zuschuss, aktuell pausiert).
- Kann ich Landesförderung in Sachsen-Anhalt mit der Pflegekasse kombinieren?
- Ja. Landesförderprogramme, Pflegekasse und KfW können in der Regel kombiniert werden — solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. IB Sachsen-Anhalt MODERN (bis 50.000 € Darlehen) + Pflegekasse (4.180 €) + KfW 159.
- Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?
- Ja — bei allen Förderprogrammen (Landesförderung, KfW und Pflegekasse) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.
Weiterführende Ratgeber
Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt finden
Unsere gelisteten Fachbetriebe beraten Sie zur Förderung und helfen beim Antrag.
Förderung in anderen Bundesländern
Stand: Februar 2026. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle.